ZWM » Weiterbildung » Bürokratieabbau in der Verwaltung – so geht´s
| 07.05.2026 | Online, Zoom Meeting |
Was erwartet Sie?
Die Bürokratie in den Verwaltungen der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen wächst und wächst. Sie ist vielfach auf externe Anforderungen zurückzuführen – aber auch in der Erfindung eigener Vorgaben, Verfahren, Berichts- und Dokumentationspflichten zeigen sich die Einrichtungen bisweilen sehr kreativ. Um die Rückführung dieser „hausgemachten“ Effizienzkiller geht es in diesem Webinar.
Als KanzlerIn, GeschäftsführerIn, DezernentIn oder AbteilungsleiterIn erfahren Sie, wie Sie die Potenziale für einen wirksamen Bürokratieabbau in Ihrer Verwaltung gezielt identifizieren und heben können. Profitieren Sie dabei von den gesammelten „good practices“ unterschiedlicher Wissenschaftseinrichtungen und setzen Sie sich mit den Dos and Don´ts einer gelingenden und nachhaltigen „Entrümpelung“ auseinander. Die Live-Online-Veranstaltung bietet genügend Raum für Ihre eigenen Fragen und Fallbesprechungen mit dem Experten.
Termin
07.05.2026, 09:00 – 12:30 Uhr
Das ZWM behält sich vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen
Inhalte des Kompaktwebinars
Was nehmen Sie mit?
Als TeilnehmerIn dieses Kompaktwebinars …
Ihr Hintergrund
Sie sind Kanzlerin oder Kanzler, administrative Geschäftsführerin oder administrativer Geschäftsführer, Führungskraft aus der Verwaltung von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen oder Sie arbeiten als Projekt- und Change-ManagerIn im Rahmen von Initiativen zum Bürokratieabbau.
Herr Dr. Wolf-Dieter Heinbach, Kanzler der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Dr. Wolf Dieter Heinbach ist Leiter der hochschulartenübergreifenden Arbeitsgruppe „Entbürokratisierung“ der baden-württembergischen Hochschulen und darüber hinaus seit vielen Jahren Vorkämpfer und Verfechter einer schlanken und effizienten Verwaltung im eigenen Haus.
Veranstaltungsgebühr 490,- Euro
für Beschäftigte aus ZWM-Mitgliedseinrichtungen 392,- Euro
Die Veranstaltungsgebühren des ZWM sind nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Für Tagungspauschalen fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an. Angaben zur Preisgestaltung finden Sie in unseren AGB.
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