Forschungs- und Entwicklungsverträge – kompakt
Inhalte und Ziele
Der Workshop gibt einen kompakten Überblick über alle relevanten Fragen von F&E-Verträgen in der Praxis und behandelt die wichtigen Vertragsarten. Es hat zum Ziel, den TeilnehmerInnen einen Überblick über die sehr speziellen Rechtsfragen aus dem Gebiet des Wissens- und Technologietransfers zu verschaffen. Die TeilnehmerInnen erhalten Handlungsempfehlungen und Vertragsmuster für den sicheren Umgang mit F&E-Verträgen in der täglichen Praxis. Die wichtigsten Regelungsbereiche des Forschungs- und Entwicklungsvertrags (Gewährleistung und Haftung, Rechte am Ergebnis) werden ebenso behandelt wie die Grundlagen der Gestaltung des Kooperations- oder Lizenzvertrags. Ferner kommen Förderbedingungen von BMBF und Europäischer Union sowie die Bedingungen von Forschungskooperationen mit öffentlicher Förderung zur Sprache.
Das EU-Beihilferecht hat an Bedeutung für öffentlich geförderte F&E-Kooperationen mit der Wirtschaft gewonnen. Im Workshop werden die Grundlagen vermittelt und der Stand der geplanten Reformbemühungen der EU angesprochen.
Inhalte
Vertragsgestaltung | Vertragsarten | Umgang mit Vertragsmustern | Gewährleistung | Haftung | Lizenzen | Verwertung | Förderbedingungen | Kooperationen | Praxisaustausch
Zielgruppe
Der Workshop richtet sich an alle Personen, die in Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Förderorganisationen mit F&E-Vorhaben betraut sind.
Termine und Ort
27.– 28. Oktober 2020
Schloss Fürstenried, München
Buchbar bis: 01.09.2020
Teilnahmegebühr
Veranstaltungsgebühr: 750,- Euro
für ZWM-Mitglieder 600,- Euro
Tagungspauschale: 195,- Euro.
Die Veranstaltungsgebühren des ZWM sind in der Regel nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Für Unterbringung im Tagungshaus und Verpflegung (sog. Tagungspauschale) fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an. Die Preisgestaltung ist in Abschnitt 5 der AGB 2019 geregelt.
Ihr Ansprechpartner

Ihr ZWM-Team
Tel.: +49 6232 - 654-164
E-Mail: weiterbildung@zwm-speyer.de